LEBENselbstbestimmt

Zu Hause ist es doch am schönsten

Übernahme der Leistungen durch die Pflegekasse

Unterstützung im Alltag nach § 45a nach SGB X

Ab dem Pflegegrad 1 kann unser Angebot zur Unterstützung im Alltag nach den §§ 45 a und 45 b SGB XI abgerechnet werden. Jährlich stehen Ihnen für diese Leistungen zusätzlich 125 € pro Monat zur Verfügung. Leistungen aus dem vorangegangen Jahr, die noch nicht abgerufen wurden, können bis einschließlich 30.06. des Folgejahres genutzt werden. Alle nicht abgerufenen Beträge aus dem Vorjahr verfallen am 01.07. des Folgejahres. Diese Leistungen werden nicht in Bar ausgezahlt, sondern sind zweckgebunden und können nur von anerkannten Leistungsträgern abgerufen werden.